Wenn trotz Fördermaßnahmen an der Regelschule Schüler oder Schülerinnen nicht erfolgreich an Bildung und Teilhabe teilnehmen können, können sich die Lehrkräfte oder die Erziehungsberechtigten an den Sonderpädagogischen Dienst der Langenstein-Schule SBBZ Lernen und Sprache wenden.
Der sonderpädagogische Dienst wird nur tätig, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben.
Aufgabe der im sonderpädagogischen Dienst tätigen Sonderschullehrer und -lehrerinnen ist die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften an allgemeinen Schulen und den Erziehungsberechtigten.
Ziel der individuellen Unterstützung ist der weitere erfolgreiche Besuch der Regelschule der Schülerin / des Schülers.
Wenn sich zeigt, dass die Fördermaßnahmen nicht ausreichen, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag zur Prüfung auf den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot stellen.