Sonderpädagogische Arbeitsfelder

Sonderpädagogischer Dienst


Wenn trotz Fördermaßnahmen an der Regelschule Schüler oder Schülerinnen nicht erfolgreich an Bildung und Teilhabe teilnehmen können, können sich die Lehrkräfte oder die Erziehungsberechtigten an den Sonderpädagogischen Dienst der Langenstein-Schule SBBZ Lernen und Sprache wenden.

Der sonderpädagogische Dienst wird nur tätig, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben.

Aufgabe der im sonderpädagogischen Dienst tätigen Sonderschullehrer und -lehrerinnen ist die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften an allgemeinen Schulen und den Erziehungsberechtigten.

Ziel der individuellen Unterstützung ist der weitere erfolgreiche Besuch der Regelschule der Schülerin / des Schülers.

Wenn sich zeigt, dass die Fördermaßnahmen nicht ausreichen, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag zur Prüfung auf den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot stellen.